Jeder Verein braucht sie, aber kaum jemand hat Lust, sich damit zu beschäftigen. Sie bietet viele Möglichkeiten und Fallstricke, die Verantwortungsträger*innen oder die, die es werden wollen, kennen sollten: die Satzung.
Das maßgebliche Recht eines Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Trotz der erheblichen Bedeutung der Vereinssatzung sind die gesetzlichen Vorgaben eher dürftig. Daher kommt es entscheidend darauf an, dass sie an die aktuellen vereins- (und steuer-) rechtlichen Anforderungen angepasst wird. Neben den Anforderungen aus dem Gemeinnützigkeitsrecht bestehen häufig auch Erfordernisse aus der DS-GVO und der aktuellen vereinsrechtlichen Rechtsprechung.
Aktuell geraten in Deutschland verschiedene Vereine in Bedrängnis, wenn es um politische Themen / Aussagen / Positionen geht. Auch als Verein kann und darf man sich zum politischen Geschehen und zu gesellschaftlichen Diskussionen positionieren. Aber auch dafür ist der satzungsgemäße Zweck des Vereins zu bedenken.
Worauf bei all dem zu achten ist, zeigt diese Fortbildung. Die Teilnehmer*innen können hier auch ihre eigene Satzung mitbringen und prüfen, ob alle maßgeblichen Punkte enthalten sind und wie diese ggf. optimiert werden können.
Veranstaltungsdatum | 08.03.2025, 10:00 |
Enddatum der Veranstaltung | 08.03.2025, 17:00 |
Anmeldeschluss | 03.03.2025, 12:00 |
Kapazität | 30 |
Verfügbarer Platz | 29 |
Teilnahmegebühr | kostenlos |
Veranstaltungsnummer | 0105-0325K |
Ort | Ev. Kirchengemeinde Altenkirchen, Martin-Luther-Saal (unter der Kirche) |
Kategorien | Fort- und Weiterbildung, Alle Veranstaltungen |
Rechtsanwalt, Experte für Vereinsrecht
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Haus Felsenkeller
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